Demokratisches Vorgehen bei freiwilligen Regelungen im Allgäu
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- Hauptkategorie: Naturschutz
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Die Bergsteiger im Allgäu sehen sich in letzter Zeit mit einer zunehmenden Zahl an freiwilligen Regelungen konfrontiert. Diese sind notwendig, um gesetzliche Sperrungen zu vermeiden. Sie werden im Allgäu sehr gut eingehalten, wofür wir uns herzlich bedanken. Mit der Einhaltung steht den Bergsteigern jedoch das Recht zu, über ihre freiwilligen Regelungen selbst zu bestimmen. Die IG Klettern & Bergsport Allgäu ist bemüht, das Zustandekommen von freiwilligen Regelungen möglichst transparent und demokratisch zu gestalten.
Regelungen die mit dem Symbol
gekennzeichnet sind, sind nach dem folgenden Vorgehen zustande gekommen. Die IG Klettern und Bergsport Allgäu bittet dringend, sich an entsprechend gekennzeichnete Regelungen zu halten.
Grundsätze
Die wichtigsten Punkte, die sich bei der erfolgreichen Umsetzung einer freiwillgen Regelung bewährt haben und als Leitfaden für das Zustandekommen freiwilliger Regelungen dienen sollten, sind:
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Transparenz: Die Hintergründe müssen im Vorfeld und während des Bestehens der Reglung bekannt gemacht werden. Hierbei müssen die Gründe für die Einschränkung für jedermann zugänglich gemacht werden, und für Aktzeptanz eines Lösungsvorschlags geworben werden.
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Diskussion und Demokratie: Über die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten sowie den eventuell eingewilligten Zugeständnisse muss eine ergebnissoffene Diskussion möglich sein, an der sich jedermann beteiligen kann – der Teilnehmerkreis sollte nicht durch Vereinsmitgliedschaft o.Ä. beschränkt werden. In der Praxis kann dieser Punkt teils auf eine kurze interne Diskussion beschränkt werden, wenn die Einschränkungen so klein sind, dass sie kaum jemanden betreffen und allgemein als unumstritten gelten (z.B. kurzzeitige Sperre wegen Vogelbrut).
Die Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, bei gerechtfertigtem Misstrauen ihre Vertreter zu überstimmen.
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Verhandlungsführer aus den Kreisen der Betroffenen: Als Verhandlungsführer für die Natursportler gegenüber Behörden und anderen Interessengruppen muss ein von den Natursportlern anerkannter Vertreter bestimmt werden, der Mitglied der betroffenen Interessengruppe ist. Dabei ist eine höhere Aktzeptanz zu erwarten, als wenn ein „anonymer“ Funktionär eines Vereins verhandelt.
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Information und Kommunikation: Nach der Entscheidungsfindung müssen die für die Umsetzung nötigen Schritte gegangen werden: Information der Betroffenen durch Internetseiten, Schilder, Hinweisen in Führern, etc.
Vorgehen
Freiwillge Regelungen im Allgäu sollen ausschließlich nach folgendem Vorgehen zustande kommen:
- Die Vorstandschaft der IG Klettern bestimmt bei einem Konflikt einen oder mehrere Vertreter aus den Reihen der aktiven Bergsteiger vor Ort, die einen Kompromiss aushandeln. Oft ergibt sich die Wahl der Vertreter von selbst, da beispielsweise die Erstbegeher und Erschließer eines Kletterfelsens bereits Gespräche führen.
- Die Ergebnisse werden den übrigen Bergsteigern zeitnah vorgestellt, z.B. über Internet oder auf einem IG-Treffen. Die Herausgabe von Informationen durch die Vertreter während der Entstehungsphase der Regelungen ist erwünscht, um bereits eine Beteiligung der anderen Bergsteiger zu ermöglichen.
- Beim nächsten IG-Treffen soll über die Regelung diskutiert werden. Sollte dort die Regelung von mindestens einem Anwesenden angefochten werden, soll bei berechtigten Einwänden abgestimmt werden. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Bergsteiger unabhängig von einer Mitgliedschaft in der IG Klettern.
- Der von den Vertretern ausgehandelte Kompromiss ist bindend, die IG Klettern bittet alle Bergsteiger um Einhaltung
- Möchte jemand eine neue Regelung vorschlagen oder eine bestehende Regelung modifizieren bzw. anfechten, so kann er sich jederzeit an die Vorstandschaft der IG Klettern wenden. Die Regelung kann dann auf der nächsten Versammlung erneut diskutiert werden, ggf. wird erneut abgestimmt.



