Fragen und Antworten

 

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Warum  gibt es überhaupt Einschränkungen?

Für das Entstehen von Einschränkungen und Sperrungen sind im wesentlichen zwei Gründe zu nennen:

  1. Die Naturnutzung überschneidet sich lokal mit Belangen des Naturschutzes. Im Falle des Klettersports  entstehen Probleme, wenn felsbrütende Vögel durch Kletterer gestört werden. In den Mittelgebirgen sind oftmals seltene Pflanzen, die sich an die kargen Lebensbedingungen auf den Felsköpfen angepasst haben Gegenstand des Konfliktes. Diese spielen in den Alpen normalerweise keine Rolle. Bei anderen Natursportarten, wie zum Beispiel dem Mountainbiken, entstehen nicht nur Probleme durch die Störung von Wildtieren, sondern auch durch die Beschädigung der Vegetation. Einschränkungen für den Gleitschirmsport werden unter anderem dadurch begründet, die fliegenden Objekte würden das Wild erschrecken. Beim Skitourengehen stellt die Störung von überwinternden Wildtieren das Hauptproblem da. Werden Rauhfußhühner (z.B. Birkhuhn) an ihren Überwinterungsplätzen häufig durch Sportler aufgeschreckt, so verlieren sie durch die Flucht große Mengen an Energie, welche sie in den lebensfeindlichen Bedingungen des winterlichen Hochgebirges kaum durch Nahrung wieder ergänzen können. Eine ständige Störung kann das Todesurteil für ein solches Huhn bedeuten. Hierbei sei für vertiefte Informationen auf die weiteren Texte verwiesen.

  2. Es gibt Konflikte mit anderen Interessengruppen, die ihrer Arbeit oder ihrem Freizeitinteresse nachgehen und durch die Natursportler gestört werden. Mit der Landwirtschaft kommt es dabei eher selten zu Problemen. Sehr oft versucht jedoch die Jagd, Sperrungen für Natursportler zu erreichen, weil sie sich von den im freien Gelände befindlichen Sportlern bei der Ausübung der Jagd behindert sieht. Die Lösung solcher Probleme erfordert Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten, so dass ein Interessenausgleich stattfinden kann, der die Belange beider Seiten berücksichtigt. Die Jagd hat in der Vergangenheit oft versucht, ihre eigenen Interessen mit Belangen des Naturschutzes zu verquicken und fachliche Zusammenhänge herzustellen, die als sehr umstritten gelten. Oftmals ist die Jagd als Freizeitbeschäftigung mit dem Fluss großer Geldbeträge verbunden, daher besitzt die Lobby der Jäger einen sehr großen Einfluss, der zur Einrichtung teils nicht nachvollziehbarer Einschränkungen führt.

Um eine Sperrung zu erreichen, muss zunächst ein Konflikt festgestellt werden. Dies findet normalerweise so statt, dass eine Interessengruppe wie die Jagd oder der Naturschutz eine Einschränkung fordert. Dabei wird in den meisten Fällen ein klarer Schutzzweck formuliert.

Was sind gesetzliche Einschränkungen?

Eine zuständige Behörde (Landratsamt, Bezirkshauptmannschaft, etc) erlässt ein Verbot, welches mit Strafandrohnung durchgesetzt wird. Dazu ist die Formulierung eines konkreten Schutzziels notwendig. In vielen Fällen lässt sich die Einhaltung solcher Regelungen nur schwer überwachen. In einigen Fällen stoßen die Regelungen auf wenig Akzeptanz und trotz Öffentlichkeitsarbeit und Strafandrohung wird im großen Stil dagegen verstoßen. Als Beispiel hier zu nennen ist das Schongebiet „Scheidtobel“ im Skigebiet Fellhorn-Kanzelwand. Hier liegt ein Überwinterungsgebiet von Rauhfußhühnern inmitten Deutschlands größtem Skigebiet. Durch das Gebiet selbst gibt es keine Skipisten, jedoch einige skifahrerisch mäßig lohnende Tiefschneerinnen.

Gegen das dort herrschende Betretungsverbot wird sehr häufig verstoßen, obwohl der Grund der Sperrung leicht nachvollziehbar ist, der Schutzzweck in der Fachwelt als unumstritten gilt und empfindliche Strafen bei Verstößen drohen. Es herrscht ein oft kritisiertes Vollzugsdefizit, da der Aufwand zur Durchsetzung des Schutzzweckes sehr hoch ist und somit die allermeisten Verstöße ungeahndet bleiben. Zur Durchsetzung müsste dieses Gebiet regelmäßig von der Polizei bewacht werden – was schon allein wegen des Personalaufwands nicht durchführbar ist. In anderen Fällen werden jedoch gesetzliche Regelungen sehr gut eingehalten.

Behördlich Einschränkungen sind in unseren Augen die unflexibelste Lösung, um einen Schutzzweck umzusetzen. Deshalb wollen wir sie nach Möglichkeit vermeiden und setzen in allen Konfliktfällen, sei es beim Klettern oder beim Skibergsteigen, auf zwischen allen Interessengruppen einvernehmlich entstandene Kompromisse und freiwillige Lösungen. Wir sind der absoluten Überzeugung, dass nur diese die höchste Akzeptanz bei allen Beteiligten finden.

 

 

Was sind freiwillge Regelungen?

Eine Möglichkeit der Konfliktlösung sind Regelungen auf freiwilliger Basis. Hier entscheiden sich die Betroffenen freiwillig, bestimme Selbstbeschränkungen einzuhalten. Es handelt sich um von den Interessensgruppen ausgehandelte Beschränkungen, ohne offizielle amtliche Regelung. Die amtliche Seite ist aber manchmal an den Gesprächen beteiligt. Von den Bergsportlern wird ein Kompromiss akzeptiert, weil sonst eine amtliche Sperrung drohen könnte.

Meistens sind freiwillige Regelungen für beide Seiten ein Gewinn. Für die Initiatoren der Einschränkungen einerseits, weil Ergebnisse erzielt werden, die mit einer amtlichen Regelung niemals möglich wären. Zum Beispiel der Verzicht auf Veröffentlichungen in der Führerliteratur und ähnliches. Andererseits können für die Natursportler oft Details ausgehandelt werden, die verbesserte Nutzungsmöglichkeiten mit sich bringen, ohne das erreichen des Schutzziels nennenswert zu beeinträchtigen.

Nicht zuletzt hat die gängige Praxis gezeigt, dass freiwillige Einschränkungen trotz nicht vorhandener Strafandrohung auf größere Akzeptanz treffen kann als amtliche. Die Regelungen im Grüntengebiet, aufgrund denen von den Kletterern unter anderem auf viele äußerst lohnende Klettermöglichkeiten verzichtet werden, werden von den Kletterern bestens eingehalten und demonstrieren diesen Aspekt sehr eindrucksvoll. Gerade bei den Kletterern und ähnlichen Natursportarten ist hierbei das Problembewusstsein – gemessen mit anderen Interessengruppen – besonders hoch und viel Kompromissbereitschaft vorhanden.

Freiwillge Regelungen im Allgäu kommen durch ein demokratisches Vorgehen zustande, welches den betroffenen Bergsteigern ein Mitspracherecht einräumt. (Siehe hierzu: Vorgehen im Allgäu)

Was sind externe Empfehlungen?

Diese Art der Regelung wurde von externen Interessengruppen (Jagd, Naturschutz, Grundeigentümer,etc.) gefordert, ohne dass eine freiwillige Übereinkunft nach dem demokratischen Vorgehen im Allgäu geschlossen wurde. Somit haben keine Bergsteigervertreter zugestimmt und es fand kein Interessenausgleich statt. Die IG Klettern enthält sich in solchen Fällen mit  Empfehlungen zur Einhaltung. Verstöße können dazu führen, dass die externe Interessengruppe versucht, die Empfehlung in eine behördliche Sperrung umzuwandeln.

 

 

Was sind die Vorteile von freiwilligen Regelungen?

Freiwillige Regelungen aus Sicht der Naturnutzer

Vorteile

Nachteile

  • Regelungen können von den Betroffenen mitgestaltet werden

  • Erreichen von Verbesserungen, die dem Schutzziel nicht entgegenstehen, jedoch bei einer amtlichen Sperrung sehr wahrscheinlich nicht möglich gewesen wären

  • Bei einem Interessenausgleich wird durch die Fachkompetenz der an der Regelung beteiligten Bergsportler sichergestellt, dass auch wirklich für die Interessen der eigenen Gruppe eingetreten wird

  • Freiwillige Regelungen sind dynamisch und können bei geänderten Bedingungen (z.B. brütender Vogel brütet nicht mehr) angepasst werden.

  • Besseres öffentliches Bild der Sportler als Teil des Naturschutzes anstatt als Problemverursacher

  • großer Arbeitseinsatz ehrenamtlicher Aktiver

  • Zum Teil wird Einschränkungen zugestimmt, die zwar sachlich nachvollziehbar und aus naturschutzfachlicher Sicht gerechtfertigt sind, jedoch durch eine gesetzliche Regelung aus verschiedenen Gründen nicht erreicht werden können => Über das gesetzlich mögliche hinaus gehende Einschränkungen

  • Finanzielle Belastungen z.B. für das anbringen von Schildern, Drucken von Konzeptionen und Unterhalten von Internetseiten

 

Freiwillige Regelungen aus Sicht der Behörden/des Naturschutzes/der anderen Interessengruppen

Vorteile

Nachteile

  • Größere Akzeptanz und weniger Übertretungen

  • Demokratisches Vorgehen und damit verbundene Identifikation der Betroffenen mit den Regelungen

  • Kein Aufwand durch die Behörden zur Überwachung der Regelungen

  • Rückgriff auf das Fachwissen und die Kompetenz der lokalen Bergsteiger sowie des Naturschutzes garantieren eine fachlich hochwertige Regelung

  • Fairer Interessensausgleich mit Behörde als „neutraler Vermittler“

  • Erhöhter Aufwand zur Entscheidungsfindung

  • Maximalforderungen können oft nicht durchgesetzt werden

  • Forderungen können durch die Betroffenen Interessengruppen abgelehnt werden, so dass freiwillige Lösungen nicht zu Stande kommen

  • Keine Sanktionsmöglichkeit bei Übertretungen

Wie kommen freiwillge Regelungen zu stande?

Freiwillge Regelungen kommen von den Bergsteigern selbst. Sie werden durch ein demokratischen Vorgehen ausgehandelt. (siehe Vorgehen)

Ich bin mit einer freiwilligen Regelung nicht einverstanden. Was kann ich tun?

Wende dich in diesem Fall bitte an die Vorstandschaft der IG Klettern. Können die Zweifel nicht ausgeräumt werden, so kann bei dem nächsten IG-Treffen erneut diskutiert und ggf. abgestimmt werden.

 

 

Ich möchte eine neue Regelung vorschlagen. Wie gehe ich vor?

Wende dich in diesem Fall bitte an die Vorstandschaft der IG Klettern. Sie wird alles nötige mit dir besprechen.

Darf ich die Regelungen auf meine Internetseite übernehmen?

Die Regelungen auf dieser Seite sind tagesaktuell und können sich spontan ändern. Es spricht grunsätzlich nichts gegen eine Übernahme einzelner Regelungen auf andere Interentseiten - wir freuen uns ausgesprochen über die Verbreitung der Regelungen. Noch besser ist jedoch ein Link auf diese Internetseite, um Änderungen schneller publik machen zu können. Eine Übernahme des gesamten Regelwerks auf andere homepages (Felsinformationssystem, etc.) ist nicht gewünscht, da diese Seite ein zentrales Portal für Regelungen im Allgäu darstellt! Bitte in diesem Fall lieber auf regelungen.ig-klettern-allgaeu.de verlinken!

Ich bin Führerautor. Was sollte ich beachten?

Wir bitten alle Autoren von Führeren, diese Regelungen vollständig abzudrucken und auf diese Seite zu verweisen. Führer, die alle Regelungen abgedruckt haben und sich an alle Veröffentlichungseinschränkungen halten, werden von uns durch ein Siegel "umweltfreundlicher Kletterführer" bzw. Skitourenführer, etc. ausgezeichnet.­

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